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StartStaat & RathausHöhere Inanspruchnahme beim Kinderzuschlag

Höhere Inanspruchnahme beim Kinderzuschlag

Der Freistaat Bayern stellt im laufenden Haushalt rund 340 Millionen Euro für den Kinderzuschlag bereit. Mit den Hilfen streckt Bayern ausbleibende Unterhaltszahlungen vor.

Bereits seit einigen Jahren ist ein Anstieg bei der Inanspruchnahme der Leistung zu beobachten. So liegt diese aktuell auf alle Familien bezogen etwa acht Mal höher, als noch Ende 2018. Allein seit Januar 2023 ist die Inanspruchnahme in Bayern um über 70 Prozent gestiegen. Somit profitieren aktuell mehr als 90.000 Kinder in Bayern von den Vorauszahlungen.

Unterstützung für Alleinerziehende

Insbesondere Alleinerziehende werden durch die Maßnahme finanziell entlastet, weil Unterhaltszahlungen und Unterhaltsvorschusszahlungen nur zu 45 Prozent auf die Leistung angerechnet werden. So bleibt den Alleinerziehenden mehr Geld.

Hilfen auf schnellem Weg

Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf sagte, es sei entscheidend, dass konkrete Hilfen schnell und ohne Umwege bei den Familien ankämen. „Neue Bürokratiemonster, wie die geplante Kindergrundsicherung vom Bund sind kontraproduktiv. Verbesserungen für die Familien können im bestehenden System schneller umgesetzt werden“, so die Ministerin weiter. Das zeige sich etwa in der steigenden Inanspruchnahme des Kinderzuschlags.

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