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StartDigitalesBislang 222 Beschwerden beim Digital Service Coordinator

Bislang 222 Beschwerden beim Digital Service Coordinator

Die Bundesregierung gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Umsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Bei der Koordinierungsstelle in der Bundesnetzagentur seien bereits über 200 Beschwerden eingegangen. Forschende könnten hingegen noch keinen Datenzugang beantragen.

Die Koordinierungsstelle (Digital Service Coordinator, DSC) zur Durchsetzung und Überwachung des Gesetzes wurde in der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingerichtet und befinde sich derzeit im Aufbau. Von insgesamt 15 Planstellen seien derzeit 12,5 besetzt, informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion. Zum 1. August seien im Zuge des Aufgabenübergangs vom Bundesamt für Justiz (BfJ) zur BNetzA 33 Planstellen umgesetzt worden. Diese könnten aufgrund eines „kw-Vermerks“ (künftig wegfallend) noch nicht vollständig besetzt werden. Alle besetzbaren Planstellen sollen möglichst noch in diesem Jahr besetzt werden. Neben Bonn seien auch einzelne Planstellen in Berlin und Mainz vorgesehen. Für die Leitung der Koordinierungsstelle will die Bundesregierung eine Stelle mit B3- Besoldung schaffen. Falls Bedarf besteht, will die Bundesregierung sich dafür einsetzen, in Zukunft weitere Stellen zu bewilligen.

Bisher habe die Koordinierungsstelle nur Vorermittlungen durchgeführt und noch keine förmlichen Verfahren eingeleitet. Dafür seien bereits 222 Beschwerden über das Beschwerdeportal eingegangen. Dieses steht Nutzern bereit, um Verstöße gegen das DDG zu melden. Von den 222 Beschwerden hätten allerdings nicht alle einen Bezug zum Gesetz. Die Bearbeitungszeit variiere „sehr stark“ je nach Art und Umfang der Beschwerde. Rund 167.000 Euro habe die Entwicklung des Beschwerdeportals, des Internetauftritts sowie weiterer Formulare gekostet.

Zehn Entfernungsanordnungen

Die Koordinierungsstelle kooperiert mit anderen Behörden, Ministerien sowie der Europäischen Union (EU). So hätten die Landesmedienanstalten der Koordinierungsstelle bisher zehn Entfernungsanordnungen gegen rechtswidrige Inhalte übermittelt. Die deutsche Koordinierungsstelle habe die Verfahren der EU-Kommission gegen TikTok und X unterstützt. In den eingeleiteten Auskunftsverlangen gegen Temu und Shein werde die Koordinierungsstelle Informationen an die Kommission übermitteln.

Außerdem habe die Koordinierungsstelle mit Verbänden wie dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Verband der deutschen Games-Branche e.V und dem Weizenbaum-Institut e.V. Gespräche geführt. Es habe auch Treffen mit Vertretern von sozialen Medien und Online-Plattformen wie TikTok, Meta und eBay gegeben. Dabei ging es auch um den Umgang mit politischen Themen, insbesondere Wahlen. In Vorbereitung der Landtagswahlen in diesem Herbst und der Bundestagswahl im kommenden Jahr seien weitere Austausche geplant.

Rechtsakt steht noch aus

Aktuell könnten Forschende noch keine Anträge auf Datenzugang bei der Koordinierungsstelle stellen. Dies sei erst möglich, sobald der delegierte Rechtsakt der Europäischen Kommission in Kraft getreten sei, der die genauen technischen Bedingungen zur Zulassung der Forscher festlege. Der Rechtsakt stehe noch aus. Nach der Sommerpause soll zudem die konstituierende Sitzung des Beirats stattfinden.

Das Digitale-Dienste-Gesetz setzt den Europäischen Digital Services Act (DSA) in Deutschland um. Es trat am 14. Mai 2024 in Kraft und hat zum Ziel, die Nutzung von digitalen Diensten sicherer zu machen. Das Gesetz umfasst Regelungen zum Umgang mit illegalen Inhalten im Internet, Transparenzanforderungen bezüglich verwendeter Algorithmen und Verbraucherschutzregelungen.

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