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StartSicherheitGrenzabkommen mit Dänemark unterzeichnet

Grenzabkommen mit Dänemark unterzeichnet

(BS) Dänemark und Deutschland wollen im grenzpolizeilichen Rahmen künftig enger zusammenarbeiten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser und der dänische Innenminister Peter Hummelgaard haben darüber in der vergangenen Woche ein Abkommen unterzeichnet. Es regelt Kontrollen im Bahnverkehr zwischen Deutschland und Dänemark.
Das Bundesinnenministerium verspricht sich von dem Abkommen, dass die Polizeikräfte die Kontrollen effizienter und taktisch erfolgversprechender durchführen können. Zudem müssten die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten die Züge nicht mehr auf freier Strecke besteigen. Im Detail legt das Abkommen fest, dass Bundespolizistinnen und -polizisten auf deutschem Hoheitsgebiet Kontrollen zur Identitätsprüfung und Maßnahmen im Sinne von Artikel 23 des Schengener Grenzkodexes (Verordnung (EU) 2016/399) in zwischen Deutschland und Dänemark verkehrenden Zügen vornehmen können und im Anschluss bis zum nächsten dänischen Bahnhof weiterfahren dürfen, um dort den Zug zu wechseln. Dabei dürfen sie ihre übliche Ausrüstung mit sich führen und Uniform tragen. Auf dänischem Staatsgebiet besitzen sie jedoch keine Hoheitsbefugnisse und dürfen lediglich Notwehr und Nothilfe ausüben. Die gleichen Regelungen gelten für die dänischen Kollegen auf deutschem Hoheitsgebiet.
Die Bundesinnenministerin freute sich über die Intensivierung der Zusammenarbeit: „Seit Mitte September nimmt die Bundespolizei gezielte Kontrollen an allen deutschen Grenzen vor – auch zu Dänemark. Wir wollen die irreguläre Migration weiter zurückdrängen, Schleuser stoppen, Kriminellen das Handwerk legen und Islamisten frühzeitig erkennen und aufhalten.“

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