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Dr. Herbert Hertzfeld

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Der Bewerbungsverfahrensanspruch eines zuvor befristet beschäftigten Arbeitnehmers – Urteil des BAG vom 29. Februar 2024 (8 AZR 187/23)

Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte, Art. 33 Abs. 2 GG. Daraus resultiert für...

Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor der Kündigung: Vorsicht, Falle!

Anmerkung zu LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 07.03.2023, 1 Ca 322/22 Möchte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen kündigen, so sind mehrere Punkte zu beachten....