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StartStaat & RathausÄnderung des niedersächsischen Beamtengesetzes

Änderung des niedersächsischen Beamtengesetzes

Die Anpassungen des Gesetzes betreffen in erster Linie Vorgaben zur Beurteilung der Beschäftigten. Damit folgt das Land der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Die in mehreren Entscheidungen den Gesetzgeber als verantwortlich für die Vorgaben herausgearbeitet hat.

Das Verwaltungsgericht hatte nach seinen Anpassungen eine Frist bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode gegeben, um entsprechende Änderungen durchzuführen. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf soll dabei helfen, das niedersächsische Beurteilungssystem zeitnah rechtssicher auszugestalten.

Im neuen Gesetz heißt es, Personalentscheidungen sind an den Grundsätzen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung auszurichten. Dienstliche Beurteilungen bilden deshalb eine wesentliche Grundlage für beamtenrechtliche Auswahlentscheidungen. Sie haben für die Verwirklichung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes) eine erhebliche Bedeutung. Mit dem Gesetzentwurf möchte die Landesregierung daher zugleich die Rechtssicherheit von dienstrechtlichen Auswahlverfahren stärken.

Alle Beamtinnen und Beamte sollen weiterhin regelmäßig dienstlich zu beurteilen sein (Regelbeurteilung). Darüber hinaus sollen sie auch zukünftig dienstlich zu beurteilen sein, wenn es die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern (Anlassbeurteilung). Beurteilt werden die sich aus Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes ergebenden Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.

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