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Die Zeit wird knapp

Die Frist für Berlin läuft bald ab. Sieben Monate verbleiben, um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur amtsangemessenen Alimentation umzusetzen. Doch zuvor kommen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus. Und einige Details sind vom Gesetzgeber noch festzulegen.

Der Beschluss aus Karlsruhe hat die Hauptstadt in seiner Tiefe und Deutlichkeit überrascht. In zwölf Jahren – zwischen 2008 und 2020 – waren 95 Prozent der Berliner Besoldungsordnung A nicht mit Art. 33 Abs. V GG vereinbar. Das Gericht hatte unter anderem festgestellt, dass das Gebot zur Mindestbesoldung nicht eingehalten wurde. Die Besoldung ist mindestens so zu bemessen, dass sie das Einkommen die Prekariatsschwelle von 80 Prozent des in der sozialwissenschaftlichen Forschung anerkannten Median-Äquivalenzeinkommens erreicht. Das war für die Besoldungsgruppen A2 bis A9 (2008, 2009), A4 bis A10 (2010 – 2015) und A4 bis A11 (2016 – 2020) nicht der Fall. So betrug beispielsweise 2008 die Schwelle rund 26.917 Euro, während die Nettobesoldung in der Gruppe A9 um 1.174 Euro darunterlag (25.743 Euro). 2020 lag die Schwelle bei rund 40.421 Euro, die Besoldung in der Gruppe A11 aber nur bei 38.851 Euro (minus 1.570 Euro).

Beginn direkt nach der Wahl

Bis März 2027 muss Berlin nun verfassungskonforme Regelungen treffen. Zuerst wurde in der Hauptstadt das Tarifergebnis auf die Besoldung übertragen. „Wir verlieren keine Zeit: Der Entwurf des Reparaturgesetzes ist erarbeitet und die Abstimmungen laufen. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass das Parlament unmittelbar nach der Wahl beraten und Berlin die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fristgerecht umsetzen kann“, führt Wolfgang Schyrocki, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Finanzen, aus. Das Reparaturgesetz soll direkt nach den Wahlen als übergreifendes Fraktionsgesetz ins neu konstituierte Parlament eingebracht werden, damit sich die Abgeordneten schon während der Regierungsbildung mit dem Gesetz befassen können.

Umgang mit Widersprüchen offen

Allerdings sei politisch noch nicht entschieden, welche Beamten Nachzahlungen erhielten, berichtet der Staatssekretär. Das sei eine Frage der eingereichten Widersprüche und der Gesamtkosten. Vier Konstellationen sind möglich, wobei die finanziellen Auswirkungen bisher auf Schätzwerten beruhen, da noch nicht alle Personalakten durchgesehen wurden.

Erstens: Diejenigen, die in einzelnen Jahren widersprochen haben, bekommen nur für diese Jahre Nachzahlungen (rund 800 Mio. Euro).

Zweitens: Ab dem Eingang des ersten Widerspruchs gelten die Forderungen bis zum Jahr 2020 fort (circa 1,2 Mrd. Euro).

Drittens: Alle Beamten, die Widerspruch eingelegt haben, bekommen für die Jahre 2008 bis 2020 Nachzahlungen (etwa 3,7 Mrd. Euro).

Viertens: Alle Beamten erhalten unabhängig von eingereichten Widersprüchen Nachzahlungen für den kompletten Zeitraum (über sieben Mrd. Euro).

Welche Konstellation umgesetzt wird, entscheidet der Gesetzgeber auch mit Blick auf den Personaletat in Höhe von 13 Mrd. Euro pro Jahr. Im Zuge dessen ist ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus Leipzig zu beachten. Während das BVerfG in Karlsruhe von einer engen Auslegung der Widersprüche auf das jeweilige Jahr ausgegangen ist, haben die Leipziger Richter entschieden (BVerwG 07.05.2026; 2 B 5.26), dass eine Rüge einer nicht angemessenen Alimentation grundsätzlich fortwirkt und nicht in jedem Haushaltsjahr erneut geltend gemacht werden muss. „Entscheidend ist nicht nur, ob Widerspruch eingelegt wurde, sondern vor allem, ab welchem Jahr. Denn nach der aktuellen Rechtsprechung kann ein einmal erhobener Widerspruch mit der entsprechenden Formulierung auch für die Folgejahre fortwirken. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Höhe möglicher Nachzahlungen – und genau das prüfen wir derzeit“, sagt Schyrocki.

Vorbereitungen laufen auf Hochtouren

Seit 2014/2015 haben Gewerkschaften Mustertexte für Widersprüche bereitgestellt. Doch diese sind in ihren Formulierungen nicht einheitlich. Daher werden für die Berechnung der Ansprüche und die Konkretisierung der finanziellen Auswirkungen sämtliche Widersprüche derzeit überprüft. Für eine einheitliche Erfassung wurden ein Leitfaden und eine Matrix erarbeitet, die jede Personaldienststelle ausfüllen muss, um sie am Ende in einer Tabelle zu vereinheitlichen.

Parallel wird untersucht, welche Daten aus dem Auszahlungssystem für Besoldung und Pensionen generiert werden können oder ob jede Personalakte händisch durchgesehen werden muss, um etwa Dienststellenwechsel, Beförderungen, Kinderzuwächse oder den Übergang in die Pension nachzeichnen zu können. „Wir warten mit den praktischen Vorbereitungen nicht auf den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Eine Task-Force arbeitet bereits jetzt die Widersprüche auf und klärt die technischen Voraussetzungen, damit nach Inkrafttreten des Reparaturgesetzes möglichst zeitnah ausgezahlt werden kann“, unterstreicht Schyrocki.

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