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Neues Telekommunikationsgesetz tritt in Kraft

Am 1. Dezember ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) der Bundesregierung in Kraft getreten. Es soll einen maßgeschneiderten und zukunftsorientierten Rechtsrahmen für den deutschen Telekommunikationsmarkt schaffen, die Rechte der Endkunden stärken und den Ausbau des Glasfaser- und Mobilfunknetzes beschleunigen.

Unter anderem sind stärkere Verbraucherrechte ein Fokus des neuen Gesetzes. “ Die Verbraucherrechte stärken wir gleich mehrfach: Verbraucherinnen und Verbraucher können zukünftig weniger zahlen oder ihren Vertrag kündigen, wenn ihr Anbieter in punkto Internetgeschwindigkeit weniger leistet, als vertraglich vereinbart.“, erklärt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Auch bei Störungen, Anbieterwechseln, Rufnummernmitnahme gibt es weitere Vorteile für den Endkunden. Die neuen Regelungen zu Entstörung, Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme sehen pauschale Entschädigungen vor und ermöglichen es, Ansprüche einfacher geltend zu machen. Außerdem können Verträge über Telekommunikationsdienste nach Ablauf der Grundlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Dies gilt auch für Verträge, die vor Inkrafttreten des neuen TKG abgeschlossen wurden.

Laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer soll das Gesetz den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen in der Stadt und auf dem Land vorantreiben. “ Wir beschleunigen die Genehmigungsverfahren und vereinfachen den Einsatz neuer Verlegetechniken, wie zum Beispiel das Trenching“, so Scheuer. Das Gesetz sei darauf ausgelegt, den Ausbau der Netze weiter zu beschleunigen und eine flächendeckende Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu garantieren.

Auch wurde der Rechtsrahmen für die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen modernisiert und klar auf eine flächendeckende Versorgung ausgerichtet. In unterversorgten Gebieten, in denen der Ausbau unwirtschaftlich ist, kann die Bundesnetzagentur zukünftig zudem Vorgaben zum lokalen Roaming und zur gemeinsamen Nutzung von Mobilfunkmasten und anderen Infrastrukturen erlassen.

2 Kommentare

  1. … ein reiner Telefonanschluss ja, aber mehr eben nicht – also kein Internet. Voraussetzung ist aber ein vorhandener Netzzugang ( Erdkabel- oder Luftkabel-Anbindung des Grundstückes an das öffentliche Netz ).
    Meist gibt es dann ein Angebot aus Festnetz-Telefonie und Internet per Funk ( Call & Surf via Funk ).

  2. Nach meinen Umzug nach Gerhardshofen, Birnbaum ist die Telekom nicht in der Lage mir einen Festnetzanschluß bereit zustellen. Mit der Mitteilung kein Anschluß frei ist für sie die Sache erledigt.Was soll ich machen bei einen Notfall? ( Arzt, Feuerwehr ) Steht einen nicht ein Telefonanschluss zu?

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